STIFTUNG

Leipziger Denkmalstiftung

Der Erhalt von Baudenkmälern bedeutet den Erhalt eines wesentlichen Teils unserer Kultur und Identität. Auf Initiative des Stadtforums Leipzig wurde deshalb die Leipziger Denkmalstiftung gegründet, um für notleidende Baudenkmale eine Perspektive zu schaffen.

Mitteldeutschland und insbesondere Sachsen weist eine im Vergleich zu anderen Bundesländern enorme Dichte historisch gewachsener Orts- und Stadtbilder auf, die größtenteils von Baudenkmälern geprägt werden. Der Erhalt dieser Denkmäler bedeutet den Erhalt eines wesentlichen Teils unserer Kultur und Identität. Auf Initiative des Stadtforums Leipzig wurde deshalb die Leipziger Denkmalstiftung gegründet, um für notleidende Baudenkmale eine Perspektive zu schaffen. Die Stiftung ist seit März 2010 als gemeinnützige Stiftung anerkannt. Im selben Jahr wurde ihr ein Förderverein zur Seite gestellt, um Mitglieder, Arbeitsgruppen und Projekte zu organisieren.

Weitere Informationen auf www.leipziger-denkmalstiftung.de


Bürgerschaftliches Engagement für gefährdete Baudenkmale

Die Leipziger Denkmalstiftung ist eine Bürgerstiftung. Sie will erreichen, dass mehr Bürger und Wirtschaftsunternehmen Verantwortung übernehmen für die Gestaltung des baukulturellen und städtebaulichen Gemeinwesens. Wichtigstes Anliegen ist, zukunftsfähige kulturlandschaftliche und städtische Strukturen zu erhalten und die Lebensqualität durch eine nachhaltige Kulturraum- und Stadtentwicklung zu sichern. Dazu sollen die Belange der Denkmalpflege auch unter Berücksichtigung von Kunst und Kultur (Architektur), Natur- und Landschaftsschutz sowie der Heimatpflege gefördert werden.

Stiftungszweck

Kommunen, insbesondere den Denkmalschutzbehörden, engagierten Bürgervereinen, öffentlichen oder privaten Trägern eines Baudenkmals fehlen vielfach die Mittel und Möglichkeiten, die anhaltenden massiven Denkmalverluste zu verhindern.

Die Leipziger Denkmalstiftung will

• Eigentümer beraten zum Bestand ihres Baudenkmals, insbesondere zur Finanzierung und Durchführung einer Sicherung oder Sanierung;
• notleidende Denkmäler an geeignete Nutzer bzw. Käufer vermitteln;
• Denkmaleigentümern Darlehen und gegebenenfalls Zuschüsse gewähren, die als Eigenmittelersatz Fördermittel auslösen und so die zur Verfügung stehenden Mittel vervielfachen;
• die Bedeutung des Denkmalschutzes im öffentlichen Bewusstsein stärken und die Akteure miteinander vernetzen;
• Städte, Landkreise, Vereine und Kirchgemeinden bei der Erstellung denkmalpflegerischer Konzepte unterstützen;
• im Rahmen der zukünftigen Leistungsfähigkeit der Stiftung notleidende Denkmäler zeitweise oder auch dauerhaft in ihre Trägerschaft übernehmen.